Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01. August 2026
Teil A gilt für alle Verträge der LC Group GmbH, Hauptstrasse 104, 9422 Staad SG. Teil B ergänzt Teil A für Coaching und Intensivbetreuung.
Teil A: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltung und Einbezug
1. Diese AGB gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der LC Group GmbH, Hauptstrasse 104, 9422 Staad SG («LC Group»), sofern sie im Angebot, im Vertrag oder bei der Bestellung ausdrücklich einbezogen werden. Mit Unterzeichnung oder Annahme bestätigt der Kunde, die AGB gelesen zu haben und zu akzeptieren.
2. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Teil B geht Teil A vor, wenn beide dasselbe regeln.
3. Diese AGB gelten für Unternehmerinnen und Unternehmer und für Privatpersonen. Bezieht der Kunde die Leistung für seine selbständige oder gewerbliche Tätigkeit (auch in Gründung), gilt er als Unternehmer und bestätigt dies im Vertrag. Bezieht er sie ausschliesslich zu privaten Zwecken (Konsument), gelten zusätzlich die Besonderheiten von §14, die den übrigen Bestimmungen vorgehen.
4. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von LC Group.
§ 2 Vertragsschluss und Form
1. Angebote von LC Group sind unverbindlich, sofern sie nicht als verbindlich gekennzeichnet sind. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung (auch elektronisch, z. B. über PandaDoc) oder durch schriftliche Annahme zustande.
2. Änderungen und Ergänzungen, insbesondere Zahlungsvereinbarungen, Stundungen, Pausen und der Verzicht auf Rechte, bedürfen der Textform (E-Mail oder Messenger-Nachricht genügt) und der ausdrücklichen Bestätigung durch LC Group.
3. Mündliche Zusagen, Zuwarten oder Duldung von Zahlungsrückständen gelten weder als Stundung noch als Verzicht.
§ 3 Leistungen
1. Massgeblich sind Angebot und Vertrag. Beratungs-, Coaching- und Umsetzungsleistungen erbringt LC Group als Auftrag im Sinne von Art. 394 ff. OR, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2. LC Group schuldet sorgfältige Arbeit, aber keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, namentlich keinen Umsatz, Gewinn, keine Reichweite und keine bestimmte Werbeleistung.
3. Leistungen erfolgen nach Terminvereinbarung. LC Group darf Hilfspersonen und Dritte beiziehen. Auf Plattformen und Systeme Dritter (z. B. Meta, Shopify) hat LC Group keinen Einfluss. Lager- und Versandleistungen erbringt LC Group nicht selbst.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
1. Der Kunde stellt Informationen, Zugänge, Inhalte und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
2. Der Kunde ist verantwortlich für die Rechtmässigkeit seiner Produkte, Marken, Inhalte und Werbung sowie für seine eigenen Geschäftsentscheide und Investitionen.
3. Verzögert sich die Leistung wegen fehlender Mitwirkung, verschieben sich Fristen entsprechend, und die Vergütung bleibt geschuldet. Entstehender Mehraufwand wird zum vereinbarten Stundensatz verrechnet.
§ 5 Preise, Zahlung und Verzug
1. Preise verstehen sich in CHF. Ist LC Group mehrwertsteuerpflichtig, kommt die Mehrwertsteuer hinzu, andernfalls wird keine ausgewiesen. Fremdkosten wie Werbebudgets (Ad-Spend), Tools, Abonnements und Plattformgebühren sind nicht enthalten und gehen zulasten des Kunden.
2. Die Zahlungstermine ergeben sich aus Vertrag oder Zahlungsplan. Sie sind Verfalltage im Sinne von Art. 102 Abs. 2 OR: Der Kunde ist mit Ablauf des Termins im Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ohne vereinbarten Termin sind Rechnungen innert 30 Tagen netto zahlbar. Bei Dauerleistungen darf LC Group im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum in Rechnung stellen.
3. Zahlungen erfolgen ohne Abzug. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen verrechnen.
4. Im Verzug schuldet der Kunde Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR), Mahnspesen von pauschal CHF 30 pro Mahnung sowie die Betreibungs- und Inkassokosten und den übrigen Verzugsschaden (Art. 106 OR).
5. Ist der Kunde im Verzug, darf LC Group die Leistungen bis zur vollständigen Zahlung aussetzen. Die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt, und der Kunde hat keinen Anspruch auf Minderung oder Nachholung der ausgesetzten Leistungen.
6. Bei Ratenzahlung wird der gesamte offene Restbetrag sofort fällig, wenn der Kunde mit einer Rate länger als 10 Tage nach Mahnung in Textform im Rückstand ist. Preisnachlässe und Rabatte, die an eine pünktliche Zahlung geknüpft sind, entfallen in diesem Fall.
7. Zahlungen werden unabhängig von einer abweichenden Bezeichnung des Kunden zuerst auf Kosten und Zinsen, dann auf die älteste offene Forderung angerechnet. Vorschüsse und Teilzahlungen sind Zahlungen auf die offene Forderung und weder Depot noch Sicherheit, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
8. Ein vom Kunden unterzeichneter Vertrag oder Zahlungsplan gilt für die darin genannten Beträge als Schuldanerkennung im Sinne von Art. 82 SchKG.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
1. Projekte enden mit vollständiger Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistung. Dauerleistungen laufen auf unbestimmte Zeit und sind mit 30 Tagen Frist auf das Monatsende kündbar, sofern keine feste Laufzeit oder kein Zahlungsplan vereinbart ist. Bei Verträgen mit fester Laufzeit oder Zahlungsplan (insbesondere Teil B) ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
2. Das gesetzliche Recht beider Parteien, den Auftrag jederzeit zu widerrufen oder zu kündigen (Art. 404 OR), und das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
3. Beendet der Kunde den Vertrag vorzeitig, schuldet er: (a) die Vergütung für alle bis zur Beendigung erbrachten und begonnenen Leistungen, berechnet nach Aufwand zum Stundensatz von CHF 250 oder, bei Pauschalpreis, anteilig nach Leistungsstand, (b) den Ersatz von Fremdkosten und eingegangenen Verpflichtungen und (c) Schadenersatz bei Kündigung zur Unzeit (Art. 404 Abs. 2 OR), insbesondere für reservierte Kapazität, die nicht anderweitig belegt werden kann. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet, ein Fehlbetrag wird sofort fällig, ein Überschuss wird zurückerstattet.
4. Kündigt LC Group aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, insbesondere bei Zahlungsverzug, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen bestehen.
§ 7 Geistiges Eigentum und Arbeitsergebnisse
1. Alle von LC Group erstellten Arbeitsergebnisse (Konzepte, Roadmaps, Analysen, Recherchen, Skripte, Vorlagen, Aufnahmen, Designs, Texte) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Rechnungen im Eigentum bzw. Urheberrecht von LC Group. Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht-exklusives, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seinen eigenen Geschäftsbetrieb.
2. Während einer Ratenzahlung darf der Kunde die übergebenen Arbeitsergebnisse für seinen eigenen Geschäftsbetrieb vorläufig nutzen, solange er nicht im Verzug ist. Bei Verzug oder vorzeitiger Beendigung ruht dieses Nutzungsrecht bis zur vollständigen Zahlung. Weitergabe an Dritte, Weiterverkauf und Veröffentlichung sind nicht erlaubt.
3. Methoden, Know-how und generische Prozesse von LC Group bleiben bei LC Group und dürfen weiterverwendet werden. LC Group darf den Kunden als Referenz nennen, solange er nicht schriftlich widerspricht.
§ 8 Gewährleistung und Rügefrist
1. Der Kunde prüft Leistungen und Arbeitsergebnisse unverzüglich und rügt Mängel innert 10 Tagen nach Lieferung oder Kenntnis schriftlich und konkret. Nicht rechtzeitig gerügte Mängel gelten als genehmigt, ausgenommen absichtlich verschwiegene Mängel.
2. LC Group behebt gerügte Mängel zunächst durch Nachbesserung innert angemessener Frist. Eine Gewähr für einen wirtschaftlichen Erfolg wird nicht übernommen.
§ 9 Haftung
1. LC Group haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch für Hilfspersonen, soweit gesetzlich zulässig.
2. Ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Schäden aus Entscheiden oder Ausfällen von Plattformen und Dritten.
3. Die Haftung ist der Höhe nach auf das Honorar der betroffenen Leistung beschränkt, höchstens auf das in den letzten zwölf Monaten bezahlte Honorar. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Personenschäden, bleibt vorbehalten.
§ 10 Datenschutz und Vertraulichkeit
1. LC Group bearbeitet Personendaten nach dem schweizerischen Datenschutzgesetz, gegebenenfalls ergänzt durch die DSGVO. Bei Bedarf wird eine Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung abgeschlossen.
2. Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen vertraulich, auch nach Vertragsende. Aufzeichnungen und Unterlagen von LC Group sind nur für den internen Gebrauch des Kunden bestimmt.
§ 11 Höhere Gewalt
Eine Partei haftet nicht für Ausfälle oder Verzögerungen, die sie nicht beeinflussen kann (z. B. Krankheit, Naturereignisse, behördliche Massnahmen, Störungen von Plattformen). Die Fristen verlängern sich entsprechend. Die Zahlungspflicht für bereits erbrachte Leistungen bleibt bestehen.
§ 12 Änderungen der AGB
Anpassungen dieser AGB gelten für neue Verträge. Für laufende Verträge gelten sie nur mit Zustimmung des Kunden.
§ 13 Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
1. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Gerichtsstand ist der Sitz von LC Group (Staad SG). Zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Konsumenten, bleiben vorbehalten.
3. LC Group darf Forderungen aus dem Vertrag an Dritte abtreten, insbesondere zum Inkasso.
4. Ist eine Bestimmung ungültig oder undurchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die Parteien ersetzen die betroffene Bestimmung durch eine zulässige, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 14 Konsumenten
1. Konsument ist, wer die Leistung ausschliesslich zu privaten Zwecken bezieht. Für Konsumenten gehen die Bestimmungen dieses Paragrafen den übrigen Bestimmungen vor.
2. LC Group teilt dem Konsumenten Leistungsumfang, Gesamtpreis, Laufzeit und Zahlungsplan vor Vertragsschluss in Textform mit.
3. Bei Ratenzahlung wird der Restbetrag erst fällig, wenn der Konsument nach Mahnung in Textform eine Nachfrist von 20 Tagen verstreichen lässt. Mahnspesen werden nur im Umfang des nachgewiesenen Aufwands verlangt. Die Ratenzahlung ist ein zins- und gebührenfreies Entgegenkommen. Rechte nach dem Konsumkreditgesetz bleiben vorbehalten, soweit es anwendbar ist.
4. Teil B §B2 Ziffern 2 und 3 gelten nicht. Verpasste Termine werden nachgeholt, und nicht bezogene Calls verfallen erst, wenn der Konsument trotz zwei Terminangeboten in Textform keinen Termin wahrnimmt.
5. Das Recht des Konsumenten, den Auftrag jederzeit zu kündigen (Art. 404 OR), bleibt bestehen. Die Vergütung nach §6 Ziffer 3 wird nur für erbrachte Leistungen und für nachgewiesenen Schaden geschuldet und bleibt auf das Angemessene beschränkt.
6. Die Rügefrist nach §8 beträgt 30 Tage.
7. Gesetzliche Widerrufsrechte, insbesondere nach Art. 40a ff. OR, bleiben vorbehalten. LC Group weist den Konsumenten darauf hin, wo sie anwendbar sind.
8. Gerichtsstand ist nach Wahl des Konsumenten sein Wohnsitz oder der Sitz von LC Group.
9. Ist eine Klausel gegenüber einem Konsumenten unwirksam (z. B. nach Art. 8 UWG), bleibt der übrige Vertrag wirksam (§13 Ziffer 4).
Teil B: Besondere Bedingungen für Coaching und Intensivbetreuung
B1 Geltung
Teil B gilt für Coaching- und Betreuungspakete von LC Group (z. B. ELITE Set) und ergänzt Teil A. Bei Widerspruch geht Teil B vor.
B2 Leistungspaket und Termine
1. Das Paket umfasst die im Vertrag genannten Leistungen, insbesondere eine bestimmte Anzahl 1:1-Calls à 60 Minuten inkl. Aufzeichnung, Zugang zu Unterlagen und WhatsApp-Support. Die Termine werden gemeinsam vereinbart.
2. Der Kunde sagt einen Termin mindestens 24 Stunden vorher ab. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen gilt der Termin als durchgeführt, sofern LC Group keinen Ersatztermin anbietet.
3. Calls müssen innerhalb der vereinbarten Laufzeit bezogen werden. Nicht bezogene Calls verfallen ohne Rückerstattung, wenn LC Group sie rechtzeitig angeboten hat.
B3 Pauschalvergütung
1. Der vereinbarte Preis ist eine Pauschale für das gesamte Paket und für die reservierte Kapazität von LC Group. Er ist unabhängig davon geschuldet, wie viele Leistungen der Kunde tatsächlich abruft.
2. Für Zahlungsplan, Verzug und Verfall gilt Teil A §5.
B4 Freischaltung der Leistungen nach Zahlungsstand
1. Bei vertragsgemässer Zahlung erbringt LC Group die Basisbetreuung: Calls im vereinbarten Rhythmus, WhatsApp-Support an Werktagen mit Antwort in der Regel innert 48 Stunden sowie Zugang zu Unterlagen.
2. Die Umsetzung durch LC Group (z. B. Shop-Aufbau und -Optimierung, Produkt- und Kollektionsentwicklung, Meta Ads Platzierungen, Netzwerk und Scaling) und Bonusleistungen werden nach vollständigem Zahlungseingang freigeschaltet.
3. Der Kunde kann einzelne Leistungen oder Calls vorziehen, wenn er eine Sonderzahlung zum Stundensatz von CHF 250 leistet. Die Sonderzahlung wird auf den Restbetrag angerechnet. Die Leistung erfolgt nach Zahlungseingang.
4. Bei Zahlungsverzug darf LC Group alle Leistungen gemäss Teil A §5 Ziffer 5 aussetzen.
B5 Vorzeitiges Ende
Teil A §6 gilt. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen. Beendet der Kunde den Vertrag vorzeitig, rechnet LC Group nach Aufwand ab (ein Call entspricht einer Stunde zu CHF 250, zuzüglich Umsetzung, Fremdkosten und Schadenersatz für reservierte Kapazität nach §6 Ziffer 3).
B6 Eigenverantwortung
Coaching ist Beratung. LC Group schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg und erbringt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Der Kunde trifft seine Geschäftsentscheide, Investitionen und Produktions- und Werbeausgaben in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.
B7 Aufzeichnungen und Zugänge
Aufzeichnungen, Unterlagen und Zugänge (z. B. Drive) sind persönlich und nur für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt. Weitergabe, Veröffentlichung und Weiterverkauf sind nicht erlaubt.
B8 Anpassungen und Zahlungsplanänderungen
Pausen, Stundungen und neue Zahlungspläne gelten nur, wenn LC Group sie in Textform bestätigt hat (Teil A §2 Ziffer 2). Ein Nachtrag ersetzt nur die darin genannten Raten. Teil A §5 Ziffer 6 (Verfall) gilt weiter.
Kontakt
LC Group GmbH · Staad SG, Schweiz
- Adresse: Hauptstrasse 104, 9422 Staad SG
- UID: CHE-274.130.257
- E-Mail: info@lcgroup.ch
- Telefon: +41 76 279 03 29
- Website: lcgroup.ch